Die Kinderrechte
1989 wurden die Rechte der Kinder in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Sie umfasst 40 Artikel und wurde zur besseren Verständlichkeit von der Unicef in zehn Grundrechten zusammengefasst:
1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung

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2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit

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3. Das Recht auf Gesundheit

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4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung

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5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

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6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln.

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7. Das Recht auf Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens

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8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung

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9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause

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10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

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Info
Auch wenn die Kinderrechte auf den ersten Blick selbstverständlich wirken, werden sie immer noch nicht vollständig umgesetzt. In Deutschland zum Beispiel ist es erst seit dem Jahr 2000 verboten, Kinder zu schlagen.
